Umtausch & Reklamation

  • 5 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
  1. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

1.1 Handelt der Kunde als Unternehmer:

1.1.1hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;

1.1.2 beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;

1.1.3 sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;

1.1.4 beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

  1. Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445b BGB unberührt bleiben.
  2. Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
  3. Bei einigen Artikeln gewähren wir eine Sondergarantie. Diese Artikel sind jeweils mit einem Hinweis ausgewiesen. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte.
  4. Die Parteien haften nicht, wenn sie ihre Pflichten wegen eines unvorhergesehen oder eines als Höhere Gewalt geltenden Ereignisses überhaupt nicht oder nur teilweise erfüllen können; darunter fallen u. a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Epidemie, Überschwemmungen, Feuer, Unwetter, Rohstoffknappheit, Streik im Transportsektor, Teil- oder Vollstreiks bzw. Aussperrungen. Die Partei, die von derartigen Ereignissen betroffen ist, hat die andere hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen vom Eintritt dieses Ereignisses zu unterrichten. Die Parteien vereinbaren, dass sie schnellstmöglich absprechen, wie die Bestellung bearbeitet werden soll, solange die Höhere Gewalt anhält.